Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung ist das oberste Verbandsorgan des Landesfeuerwehrverband Berlin. Sie behandelt die satzungsgemäßen Belange. Ihre Zusammensetzung und Aufgaben sind in der Satzung des Landesfeuerwehrverband Berlin e.V. festgeschrieben. Diese gibt es hier zum Download.

Die Delegiertenversammlung besteht aus den Delegierten und den Vorstand. Die Verbandsmitglieder einer jeden Freiwilligen Feuerwehr Berlins entsendet einen Delegierten, höchstens jedoch insgesamt zwei Delegierte. Weitere Gäste können durch den Landesverbandsvorsitzenden eingeladen werden.

Die Delegiertenversammlung findet jährlich mindestens einmal statt. Sie gilt als ordnungsgemäß einberufen, wenn die Delegierten mindestens sechs Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung schriftlich benachrichtigt worden sind. Maßgebend für die Berechnung der Frist ist der Tag der Absendung der Einladung. Die Delegiertenversammlung muss ferner einberufen werden, wenn es mindestens ein Drittel der Delegierten schriftlich unter Angaben von Gründen verlangt. Die Delegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Delegierten anwesend ist.