Der Landesfeuerwehrverband Berlin e.V. wurde am 29. März 1957 auf der (West-Berliner) Hauptfeuerwache Lindenstraße unter dem ursprünglichen Namen Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren Berlins e.V. gegründet.

 

Bereits 1920, als die Stadtgemeinde Groß-Berlin sich bildete, gab es einen "Verband der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Berlin". Dieser löste sich aus den 1877 gegründeten Brandenburgischen Provinzial-Feuerwehrverband heraus. In der NS-Zeit wurde der damalige Feuerwehrverband wie alle anderen Verbände und Vereine in Deutschland zwangsaufgelöst.

1990 schloss sich der Landesverband mit dem Ostberliner Verband zusammen.

Am 5. Dezember 2014 beschloss die Delegiertenversammlung, die Umbennenung des Verbandes in Landesfeuerwehrverband Berlin e.V.

Ehrenamt wirbt für Ehrenamt. ALLE Funktionen im Landesfeuerwehrverband Berlin e.V. vom Vorstand bis Fachbereich werden ehrenamtlich ausgeübt.

 

Als Interessenvertreter aller Freiwilligen Feuerwehren Berlins und der Berliner Jugendfeuerwehr fördert der Verband das Feuerwehr- und Brandschutzwesen in der Hauptstadt. Der Landesfeuerwehrverband Berlin ist ungebunden und unabhängig. Er agiert als Sprachrohr der Freiwilligen Feuerwehren gegenüber Politik und Presse und ist nicht den Weisungen der Behörde Berliner Feuerwehr unterstellt. Der Verband ist Mitglied im Deutschen Feuerwehrverband und wirkt aktiv in dessen Gremien mit.

Der Verband hat folgende Aufgaben:

Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung, ist selbstlos tätig, verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, verwendet Mittel des Verbandes nur für satzungsgemäße Zwecke und gibt seinen Mitgliedern keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes.

 

  • Er fördert und unterstützt das Feuerwehrwesen in allen seinen Bereichen im Land Berlin, u.a. auch durch Anregungen an die Aufsichtsbehörde der Feuerwehr sowie an die kommunalen und parlamentarischen Einrichtungen.

  • Er unterstützt die Interessen seiner Mitglieder im Hinblick auf die der Feuerwehr gegenwärtig und in Zukunft obliegenden Aufgaben.

  • Er wirbt für den Brandschutzgedanken und berät in Fragen des Brandschutzes.

  • Er fördert die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch mit allen im Feuerlösch- und Rettungsdienst tätigen Organisationen.

  • Er fördert und betreut die Jugendarbeit der Freiwilligen Feuerwehren im Sinne der Jugendordnung der Deutschen Jugendfeuerwehr.

  • Er fördert und betreut den Sport und das Musikwesen der Freiwilligen Feuerwehren.

  • Er fördert die Erforschung und Bewahrung der Geschichte der Deutschen Feuerwehren.

  • Er kann besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen und um den Verband ehren.

  • Er betätigt sich weder politisch noch religiös.                                                                                                         

Der Landesfeuerwehrverband Berlin e.V. hat zurzeit über 1.900 Mitglieder.

Dass in der Millionenstadt Berlin die älteste und größte Berufsfeuerwehr Deutschlands tätig ist, ist allgemein bekannt. Dass auf dem Gebiet der deutschen Hauptstadt auch zahlreiche Freiwillige Feuerwehren tätig sind, die einen originären und unverzichtbaren Teil der Berliner Feuerwehr darstellen. Die älteste Freiwillige Feuerwehr in den Städten und Dörfern im Weichbild Berlins wurde 1866 in der damals selbstständigen und auch wohlhabenden Stadt Charlottenburg gegründet. Zahlreiche weitere Wehren entstanden in der Folge auch in kleinen Dörfern, die seit der Bildung von Groß-Berlin im Jahre 1920 Teil der Hauptstadt sind. Nicht alle dieser Wehren existieren noch heute, einige wurden aufgelöst, als die Verstädterung soweit fortgeschritten war, dass man in den noch selbständigen Vorstädten Berufsfeuerwehren gründete oder –nach der Eingemeindung- Berufswachen der Berliner Feuerwehr errichtete, andere sind zu Freiwilligen Feuerwehren auf Berufsfeuerwachen umgewandelt worden.

 

Im Jahre 1876 wurde die älteste noch aktive Freiwillige Feuerwehr (FF) Berlins die FF Köpenick gegründet.

1877 gründete sich dann der Brandenburgische Provinzial-Feuerwehrverband. Aus diesem löste sich bereits 1920, als  die Stadtgemeinde Groß-Berlin entstand, ein „Verband der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Berlin“ heraus.

Im Jahr 1938 wurde der damalige Berliner Feuerwehrverband ebenso wie alle anderen Verbände und Vereine in Deutschland infolge der Umsetzung des § 6 des Gesetzes über das Feuerlöschwesen vom 23.11.1938 zwangsweise aufgelöst. Die Freiwilligen Feuerwehren wurden als Hilfspolizeitruppe nach dem Führerprinzip organisiert und unmittelbar in den nationalsozialistischen Machtapparat eingegliedert.

 

Nach Kriegsende lösten sich diese Strukturen auf, die Freiwilligen Feuerwehren blieben aber –zunächst ohne gesetzlichen Rahmen- bestehen und  im Herbst 1945, gab es bereits wieder 57 Freiwillige Feuerwehren innerhalb Berlins. Bis 1948 waren alle FF einheitlich (kommunal) organisiert, ohne dass es jedoch zu einer Neugründung eines Berliner Feuerwehrverbands gekommen wäre. Nach der Berlin-Blockade und der Spaltung der Verwaltung Berlins, in deren Folge auch die Berliner Feuerwehr aufgeteilt wurde,  verlief die Entwicklung in den beiden Stadthälften unterschiedlich.  Im Westsektor bestanden zu diesem Zeitpunkt 18 FF und auf im Ostsektor 39 FF, die der Berliner Feuerwehr angegliedert waren.  Während in Ost-Berlin die Berufsfeuerwehr als  „Organ F“ in die Volkspolizei eingegliedert wurde, wurden die FF den kommunalen Verwaltungen in den Stadtbezirken unterstellt. In West-Berlin waren die FF Bestandteil der Berliner Feuerwehr und unterstanden damit der Behördenleitung, die eigene Pläne verfolgte, die schließlich dazu führten, dass  Mitte der 1950iger Jahre durch den damaligen Landesbranddirektor 9 der 18 FF-Wachen West-Berlins aufgelöst und diese teilweise durch Berufsfeuerwehren ersetzt wurden. Durch diese Entwicklung sahen sich die verbliebenen Wehrführer und Vertrauensleute veranlasst, eine Interessenvertretung zu gründen, deren erklärtes Ziel es war, das Auflösen weiterer Feuerwehren zu verhindern. In einer Sitzung der Wehrführer und Vertrauensleute am 2. Juni 1956 wurde dann der Beschluss gefasst, eine eigenständige Vertretung der FF in Berlin zu schaffen. Am 29. März 1957 wurde in der (West-Berliner) Hauptfeuerwache Lindenstraße die Gründungsversammlung für den Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren Berlins e.V. abgehalten.