>Informationen über die Mitgliedschaft im LvFF
Im Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren Berlins e.V. gibt es nur Einzelmitgliedschaften. Dies bedeutet, dass jedes Mitglied für seinen Eintritt, für die Meldung von Veränderungen, die für die Mitgliedschaft von Bedeutung sind, z.B. Adressenänderung, Wechsel in eine andere Freiwilligen Feuerwehr oder Austritt, selbst verantwortlich ist.
Das Beitrittsformular (Vordruck) und das Austrittsformular (formlos) muß immer mit der eigenhändigen Unterschrift versehen sein und auf dem Postwege dem Büro des LvFF zugehen. Auf dem Beitrittsformular und dem Austrittsschreiben ist der jeweilige Zeitpunkt des Ein- bzw. Austritts mitzuteilen. Nach Eintreffen des entsprechenden Schreibens im Büro des LvFF erfolgt eine Bestätigung. Bei Veränderungen der Adresse oder Wechsel in eine andere Wache der FF ist eine Änderungsmitteilung an das Büro einzureichen. Dieses kann jedoch auch per Telefax oder Email geschehen.
Nach dem Eintritt verpflichtet sich jedes aktive Mitglied zu einer jährlichen Beitragszahlung in Höhe von 12,- € . Diese Zahlung muß bis Ende März eines jeden Jahres auf das Konto des LvFF eingehen. Wichtig ist dabei, als Verwendungszweck den Namen, den Grund der Zahlung - also Mitgliedsbeitrag/Jahr - und die Wachnummer anzugeben. Dadurch ist die problemlose Zuordnung der jeweiligen Zahlung gewährleistet.
Jede Wache hat Delegierte. Die Anzahl der Delegierten ergibt sich aus der Anzahl der Mitglieder des LvFF der jeweiligen FF. Die Anzahl bezieht sich nicht auf die allgemeine Wehrstärke. Hat eine FF unter ihren Kameraden 10 Mitglieder beim LvFF, so steht ihr ein Delegierter zu. Ab dem 15. Mitglied sind es dann schon zwei Delegierte. Die Delegierten einer FF werden von den Kameraden der jeweiligen FF gewählt. Die Amtszeit der Delegierten ist auf 3 Jahre festgelegt. Als Delegierte können auch Ehrenmitglieder einer FF gewählt werden. Die Delegierten vertreten ihre FF bei der Jahreshauptversammlung. Von Seiten des LvFF ist der Delegierte der direkte Ansprechpartner der jeweiligen FF. Über ihn werden bei der FF auch Schriften und Informationen verteilt.
Nach der Übernahme in die Ehrenabteilung verbleibt der Kamerad automatisch im LvFF, sofern er dies möchte, braucht aber keine Mitgliedsbeiträge mehr zu entrichten.
Die Satzung ist online verfügbar und kann eingesehen werden.
Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro des LvFF.
